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   BSG, 28.10.1996 - 8 RKn 5/96   

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https://dejure.org/1996,22838
BSG, 28.10.1996 - 8 RKn 5/96 (https://dejure.org/1996,22838)
BSG, Entscheidung vom 28.10.1996 - 8 RKn 5/96 (https://dejure.org/1996,22838)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 1996 - 8 RKn 5/96 (https://dejure.org/1996,22838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Berufsunfähigkeit eines Bergmanns wegen chronischer Allergie im Bereich der gesamten Luftwege mit schweren allergischen Asthmaanfällen - Anspruch eines Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

    Auszug aus BSG, 28.10.1996 - 8 RKn 5/96
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist deshalb nur anzunehmen, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß das Gericht seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist (s hierzu das Urteil des BSG vom 27. September 1994, SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 S 44 f mit weiteren umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ; vgl ferner Bundesverwaltungsgericht vom 20. November 1995, Buchholz 310 § 108 Nr. 267).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BSG, 28.10.1996 - 8 RKn 5/96
    Umstände, die für den Kläger die ernstliche Besorgnis begründen könnten, der zuständige Senat des LSG sei gegen ihn voreingenommen oder von vornherein auf eine bestimmte Auffassung festgelegt, sind weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl BSG vom 24. März 1971, BSGE 32, 253, 255); ebensowenig liegen besondere Umstände vor, die befürchten lassen müssen, daß es dem LSG schwerfallen werde, in die nunmehr veranlaßte erneute Überprüfung des Falles einzutreten (vgl BVerfG vom 25. Oktober 1966, BVerfGE 20, 336, 346 f).
  • BSG, 24.03.1971 - 6 RKa 16/70

    Verfahrensmangel - Unberechtigte Prozeßführung - Fehlende Bevollmächtigung -

    Auszug aus BSG, 28.10.1996 - 8 RKn 5/96
    Umstände, die für den Kläger die ernstliche Besorgnis begründen könnten, der zuständige Senat des LSG sei gegen ihn voreingenommen oder von vornherein auf eine bestimmte Auffassung festgelegt, sind weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl BSG vom 24. März 1971, BSGE 32, 253, 255); ebensowenig liegen besondere Umstände vor, die befürchten lassen müssen, daß es dem LSG schwerfallen werde, in die nunmehr veranlaßte erneute Überprüfung des Falles einzutreten (vgl BVerfG vom 25. Oktober 1966, BVerfGE 20, 336, 346 f).
  • BSG, 24.03.1976 - 9 RV 92/74
    Auszug aus BSG, 28.10.1996 - 8 RKn 5/96
    Eine Zurückverweisung an einen anderen Senat des LSG (§ 202 SGG i.V.m. § 565 Abs. 1 Satz 2 Zivilprozeßordnung, vgl BSG vom 24. März 1976 - 9 RV 92/74, Breith 1976, 803, 805 f) ist nicht veranlaßt.
  • BSG, 21.01.1959 - 9 RV 1234/56
    Auszug aus BSG, 28.10.1996 - 8 RKn 5/96
    Diese Bestimmung findet jedoch keine Anwendung, wenn - wie hier - das BSG das Berufungsurteil aufhebt und die Sache an das LSG zurückverweist; dann gebietet die Prozeßökonomie, den Verwaltungsakt so zu behandeln, als wäre er im Berufungsverfahren erlassen und § 153 Abs. 1 i.V.m. § 96 SGG anzuwenden (BSG vom 21. Januar 1959, BSGE 9, 78).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.1984 - L 2 Kn 111/83
    Auszug aus BSG, 28.10.1996 - 8 RKn 5/96
    Ebensowenig habe der Kläger Gelegenheit gehabt, zum Beweisergebnis im Verfahren L 18 Kn 7/93 Stellung zu nehmen; entsprechendes gelte auch für die Entscheidungen des LSG vom 7. Juni 1984 - L 2 Kn 111/83 oder vom 9. Mai 1995 - L 18 Kn 48/93.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.1995 - L 18 Kn 48/93
    Auszug aus BSG, 28.10.1996 - 8 RKn 5/96
    Ebensowenig habe der Kläger Gelegenheit gehabt, zum Beweisergebnis im Verfahren L 18 Kn 7/93 Stellung zu nehmen; entsprechendes gelte auch für die Entscheidungen des LSG vom 7. Juni 1984 - L 2 Kn 111/83 oder vom 9. Mai 1995 - L 18 Kn 48/93.
  • BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 21/96
    Hierzu aber gehört die Untergruppe der "Schonarbeitsplätze", die regelmäßig leistungsgeminderten Angehörigen des eigenen Betriebs vorbehalten sind und somit als Eingangsstelle für Betriebsfremde außer Betracht bleiben (so bereits das Urteil des Senats vom 28. Oktober 1996 - 8 RKn 5/96, Umdruck S 6).
  • BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 19/96

    Zugänglichkeit von Arbeitsplätzen als Lampenwärter und Verwieger - Wahrung des

    Hierzu aber gehört die Untergruppe der "Schonarbeitsplätze", die regelmäßig leistungsgeminderten Angehörigen des eigenen Betriebs vorbehalten sind und somit als Eingangsstelle für Betriebsfremde außer Betracht bleiben (so bereits das Urteil des Senats vom 28. Oktober 1996 - 8 RKn 5/96, Umdruck S 6).
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